Das gerichtliche Mahnverfahren
Beim gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein verkürztes Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es einerseits ohne Rechtsanwalt durchgeführt werden kann und andererseits günstiger als eine Klage ist.Denn im Mahnverfahren wird nicht geprüft ob dem Gläubiger der Anspruch zusteht, vielmehr kommt es nur zum Erfolg, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt. Insgesamt betrachtet ist das Mahnverfahren ein schnelles, effizientes und kostengünstiges Verfahren sofern die Aussicht besteht, dass der Schuldner zahlt.
Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung.
Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist das zentrale Mahngericht. Der Ablauf findet dabei weitestgehend automatisch statt und wird von Rechtspflegern betreut.
Erkennt der Schuldner die Forderung innerhalb von zwei Wochen an, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid und der Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Mit diesem Titel kann die Forderung auch vom Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Wird hingegen Widerspruch eingelegt, bleibt nur noch die Möglichkeit Klage zu erheben.
Droht bei einem zivilrechtlichen Anspruch die Verjährung, tritt mit dem Antrag bei Gericht die Hemmung der Verjährung ein.
Die Kosten für das Mahnverfahren richten sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung. Die Kosten entstehen mit Eingang des Antrags bei Gericht. Wird ein Rechtsanwalt mit dem Mahnverfahren beauftragt, kommen dessen Kosten hinzu. Die Rechtsanwaltskosten muss der Schuldner bei Erfolg des Verfahrens übernehmen.