Die Verjährung
Die Verjährung spielt in allen Rechtsgebieten eine Rolle. Ihr Sinn und Zweck liegt vor allem in der Herstelleung der Rechtssicherheit nach einer bestimmten Zeit sowie der Wahrung des Rechtsfriedens. Besonders wichtig ist sie im Strafrecht und dem Zivilrecht.Im Strafrecht gibt es zwei Arten. Einerseits gibt es die Strafverfolgungsverjährung und andererseits gibt es die Strafvollstreckungsverjährung. Unter der Rubrik Verjährung im Strafrecht werden zu den jeweiligen Tatbeständen die unterschiedlichen Fristen für die Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsverjährung aufgeführt. Weiterhin wird dargestellt, ab welchem Zeitpunkt die Frist beginnt, in welchen Fällen sie ruht und wann sie sich verlängert.
Im Zivilrecht geht es in der Regel um die Verjährung von Forderungen. Dabei ist es wichtig zu schauen, ob der Anspruch nach der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht mehr durchsetzbar ist oder ob es spezielle Bestimmungen gibt, die zu einer Verlängerung oder zu einer Verkürzung der Frist führen. Darüber hinaus müssen die Bestimmungen zur Hemmung und zum Neubeginn beachtet werden.
Im Öffentlichen Recht ist die Durchsetzbarkeit von Verwaltungsakten besonders relevant. Hierfür gibt es gleichermaßen eigene Bestimmungen die beachtet werden müssen.
Insgesamt betrachtet, sind in allen Rechtsgebieten viele Faktoren bei der Berechnung der genauen Verjährungsfrist zu beachten. Aus diesem Grund ist es so gut wie immer ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen.